Prostituierten Besuch künftig strafbar!
Jetzt muss der eine oder andere ganz tapfer sein: Wer in Zukunft die Damen des horizontalen Gewerbes besucht, der soll bestraft werden. Das nicht nur von seiner eventuell vorhandenen Partnerin, sondern auch vom Gesetzgeber. Das sieht ein Entwurf von Bundesjustizministerin Zypries vor. Allerdings ist nicht so ganz klar, wer und vor allem wie bestraft wird. Da hat Christian Rath – rechtspolitischer Korrespondent der Tageszeitung – sich einmal Gedanken zu diesem Gesetz gemacht und einen Kommentar geschrieben.
Das neue Gesetz soll diffusere Situationen erfassen: Eine Frau ist in einer “schutzlosen” Lage, wehrt sich aber nicht. Der Mann erkennt den Ernst der Lage, hat aber dennoch Sex mit ihr. Klingt gut, ist aber völlig unrealistisch. Denn wie will man beweisen, dass der Mann in Kenntnis einer Zwangssituation handelte? Ein paar blaue Flecken bei der Frau dürften als Zeichen für eine Ausbeutungsituation kaum ausreichen. Die Union will daher Freier schon bestrafen, wenn sie “leichtfertig” die Zwangslage einer Frau nicht erkennen. Das wiederum wirkt reichlich uferlos – und das soll es ja vermutlich auch sein.
Quelle: TAZ 20. 05. 2008

